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Neue Corona-Regeln für Proben – Nun gilt 2G+
Kurzfristig und überraschend wurde am 23.12.2021 ein neues Rahmenkonzept veröffentlicht. Nachfolgend der Auszug einer Mitteilung des Bayerischen Musikrats. Unbescholten von der Möglichkeit, vertritt der Sängerkreis Hersbruck jedoch weiterhin die Meinung, derzeit besser auf Chorproben im Präsenzmodus zu verzichten.
Quelle BMR:
Überraschend wurde das aktuelle Rahmenkonzept für Proben im Laienmusizieren kurz vor Weihnachten veröffentlicht: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-947/.
Leider werden die Rahmenkonzepte künftig in großen Teilen nur noch auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verweisen und sollen auch keine Detailregelungen enthalten.
Quintessenz des Konzeptes ist, dass für Proben im Laienmusizieren folgendes gilt: Status 2G+ *), Abstand 1,50 Meter soweit möglich, bei Chören stellen sich Sängerinnen und Sänger nach Möglichkeit versetzt auf, um das Risiko zu minimieren.
*) Einen Testnachweis benötigen geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV nicht, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich Anderes geregelt ist.