NEUIGKEITEN

Neue Corona-Regeln für Proben – Nun gilt 2G+
Kurzfristig und überraschend wurde am 23.12.2021 ein neues Rahmenkonzept veröffentlicht. Nachfolgend der Auszug einer Mitteilung des Bayerischen Musikrats. Unbescholten von der Möglichkeit, vertritt der Sängerkreis Hersbruck jedoch weiterhin die Meinung, derzeit besser auf Chorproben im Präsenzmodus zu verzichten.
Quelle BMR:
Überraschend wurde das aktuelle Rahmenkonzept für Proben im Laienmusizieren kurz vor Weihnachten veröffentlicht: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-947/.
Leider werden die Rahmenkonzepte künftig in großen Teilen nur noch auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verweisen und sollen auch keine Detailregelungen enthalten.
Quintessenz des Konzeptes ist, dass für Proben im Laienmusizieren folgendes gilt: Status 2G+ *), Abstand 1,50 Meter soweit möglich, bei Chören stellen sich Sängerinnen und Sänger nach Möglichkeit versetzt auf, um das Risiko zu minimieren.
*) Einen Testnachweis benötigen geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV nicht, die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich Anderes geregelt ist.

Neujahrswünsche

„Wie viel Gutes ich Euch für das neue Jahr wünsche, kann ich gar nicht in Worte fassen. Doch egal, ob es schlimmer oder besser wird: Ich freue mich darauf, dass wir es gemeinsam erleben!“

Wir wünschen Euch allen ein gesundes neues und glückliches Jahr 2022. Eure Vorstandschaft

Weihnachtsgrüße

  • Ich wünsche euch frohe Feiertage, das ist doch klar und ohne Frage. Bei Tannenduft und Kerzenschein möge alles herrlich sein!
  • Weihnachten ist die Zeit des Schenkens und des aneinander Denkens. Dies ist kein Schmuck und auch kein Nerz, doch ein Gruß mit ganz viel Herz.
  • Macht es wie der Weihnachtsbär – der nimmt das Leben nicht so schwer. Lässt keine Sorgen durch sein Fell, er sieht die Welt ganz warm und hell.  Und sollte sie mal dunkel sein, genießt er sie bei Kerzenschein!

Liebe Sangesfreunde, ich wünsche euch Allen ein schönes Weihnachtsfest, erholt euch gut und bleibt gesund. Bis bald. Herzliche Grüße Johann

Trauermitteilung

Wir trauern um unser ehemaliges aktives Mitglied

Ludwig Walter ✝ 02.12.2021

„So wie ein Blatt vom Baume fällt,
so geht ein Mensch aus dieser Welt.
Die Vöglein aber singen weiter.
 

unbekannter Verfasser

Neuigkeiten

Liebe Sängerinnen und Sänger,

schweren Herzens haben wir uns in der Vorstandschaft dazu durchgerungen, aufgrund der ständig steigenden Zahlen der Corona-Pandemie, die Chorproben bis Weihnachten auszusetzen. Dies betrifft leider auch die Weihnachtsfeier.

Wir haben in der vergangenen Woche auch teilweise aus der Sängerschar selbst, Mitteilungen bekommen, dass Mann oder Frau, wegen der großen Gefährdung, dieses Jahr nicht mehr zum Proben kommen. Was wir natürlich nachvollziehen können.

Sollten die Zahlen sich im neuen Jahr wieder „normalisieren“ wollen wir zu gegebener Zeit die Ehrungen, in welchem Rahmen auch immer, nachholen. Es gibt bereits einen Plan B.

Wir werden euch auf dem Laufenden halten.

In der Hoffnung, dass es euch allen gut geht und ihr Gesund bleibt, ganz liebe Grüße von der Vorstandschaft.

Eine gute Zeit und passt gut auf euch. Bis bald mal wieder.

Neuigkeiten

Jahreshauptversammlung 2021

Corona bedingt fand die JHV des GV Feucht erst Anfang November statt. 1. Vorsitzender Johann Neubing konnte eine stattliche Anzahl von Mitgliedern willkommen heißen. Nach einem Gedenken an die im letzten Jahr Verstorbenen ging Neubing auf die Auswirkungen der Pandemie für den Chor ein. Alle geplanten Konzerte mussten abgesagt werden, auch ein Proben war nicht möglich. Er wies darauf hin wie wichtig das Singen für Geist, Leib und Seele ist und die Kommunikation untereinander. Ein kleiner Lichtblick war der Ferientreff am Brückkanal, der deutlich machte, wie sehr den Sänger*innen das wöchentliche Miteinander fehlt.

Schriftführerin Lilly Rothe ließ das Jahr Revue passieren, doch auch sie konnte wenig Positives vermelden. Renate Riemann, die Schatzmeisterin des Vereins, gab einen Überblick über die Finanzen. Elisabeth Schmidbauer und Horst Glasser bescheinigten ihr eine tadellose Kontenführung und baten im Anschluss um die Entlastung der Vorstandschaft, die einstimmig ausfiel.

Nächster Punkt waren die turnusmäßigen Neuwahlen. Nach einem Beschluss der Versammlung konnten alle zur Wahl Stehenden per Akklamation gewählt werden. Wiedergewählt wurden: 1. VorsitzenderJohann Neubing, 2. Vorsitzende Ingrid Topp, Schatzmeisterin Renate Riemann, Schriftführerin Lilly Rothe, Kassenprüfer Elisabeth Schmidbauer und Horst Glasser, Beisitzer  Gabriele Nelson, Anke Neubing, Ingrid Sames, Ursula Steyer, Helmut Sachs und Dieter Schönknecht. Für die ausscheidenden Beisitzer Erika Käppner und Peter Korb konnten Marianne Diederich und Dagmar Mader neu gewonnen werden.

Überrascht wurde Ingrid Topp durch einen Antrag von Johann Neubing, sie zur Ehrenvorsitzenden zu ernennen. Diesem Antrag wurde mit Applaus einstimmig statt gegeben. Der 1. Vorsitzende würdigte Ingrid Topps langjährige Verdienste für den Verein. Sie war Gründungsmitglied des gemischten Chores vor 50 Jahren, war lange Zeit Beisitzerin, später 14 Jahre 1. Vorsitzende und stellt sich nach 2 Jahren „Pause“ seit 2015 bis heute als stellvertretende Vorsitzende zur Verfügung. Sie bringt sich stets mit ganzer Kraft ein, so der 1. Vorsitzende. Ein großer Blumenstrauß verstärkte diesen Dank.

Zum Schluss gab Johann Neubing einen Ausblick auf das Jahr 2022

Leider muss auf das traditionelle Weihnachtskonzert in diesem Jahr verzichtet werden. Am 6. März ist aber ein Konzert in der Reichwaldhalle geplant. Das Gloria von Vivaldi, das Halleluja aus dem Messias u.a. stehen auf dem Programm. Am 25. Juni soll ein großes Chorallerlei das 160jährige Bestehen des Vereins repräsentieren. Das breite Spektrum an Chormusik, das sich der Chor unter seinem Leiter Diplommusiker Martin Dechet erarbeitet hat, wird zu hören sein. Dieses Konzert ist ebenfalls in der Reichwaldhalle.

Der Jahresausflug, der Ferientreff und das Geburtstagsessen sind ebenfalls geplant.

Johann Neubing wies darauf hin, dass neue Sänger*innen jederzeit willkommen sind und Werbung für des Singen im Chor gemacht werden soll.

Neuigkeiten

Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag den 05.11.2021, um 19.00 Uhr im Kath. Pfarrzentrum

Tagesordnung

  • Begrüßung und Eröffnung der JHV
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Bericht des Vorsitzenden
  • Bericht der Schriftführerin
  • Bericht der Schatzmeisterin
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung der Vorstandschaft
  • Wahl eines Wahlvorstandes
  • Neuwahlen
  • Bericht des Chorleiters
  • Satzungsgemäß gestellte Anträge
  • Verschiedenes
  • Schlusswort des Vorsitzenden

ich möchte mich schon heute für Ihr Kommen und Mitwirken bedanken.

Herzliche Sangesgrüße Johann Neubing

Trauermitteilung

Wir trauern um unser ehemaliges förderndes Mitglied

Fritz Beck ✝ 17.09.2021

„Der Tod ist nicht das Ende, nicht die Vergänglichkeit,
der Tod ist nur die Wende, Beginn der Ewigkeit.“ unbekannter Verfasser 

Trauermitteilung

Wir trauern um unser Sangesmitglied

Gerhard Karg

„Wenn die Sonne des Lebens untergeht,
leuchten die Sterne der Erinnerung.“

Neuigkeiten

Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater
Ab Freitag, 21. Mai 2021 sind Proben im Laienmusikbereich in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Für die Proben gilt derzeit generell eine Personenbegrenzung von max. 10 Personen (inkl. Dirigent, Ensembleleiter etc.) in geschlossenen Räumen bzw. von max. 20 Personen im Freien. Neben dem grundsätzlich einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m ist Gesang in Singrichtung ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 m zwingend einzuhalten. Grundsätzlich wird für alle Musizierenden der erweiterte Mindestabstand von 2,0 m empfohlen. Die Teilnehmer an Proben müssen über einen negativen Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV verfügen. Gemäß § 1a der 12. BayIfSMV in Verbindung mit § 3 und § 7 der SchAusnahmV sind geimpfte und genesene Personen vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Die Tests müssen dokumentiert werden. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Fall eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Teilnehmern zu ermöglichen, müssen die entsprechenden Daten für die Dauer von vier Wochen gespei-chert werden. Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form (z.B. Luca-App) erfolgen. Wichtig: Proben sind nur möglich, wenn der zuständige Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Proben im Bereich des Laienmusizierens in einer entsprechenden Verordnung genehmigt hat!

Aus oben beschriebenen Gründen und auch da unser Probensaal gerade renoviert wird, müssen wir unseren Probenbeginn weiterhin verschieben. Ich hoffe aber, dass es nach den Sommerferien wieder losgehen kann. Weitere Informationen werde ich, sobald möglich, bekanntgeben. Mit freundlichen Sangesgrüßen Ihr Vorstand Johann Neubing

Liebe Sangesfreundinnnen und Sangesfreunde,
für viele Vereine und Verbände stehen die Mitgliederversammlungen vor der Tür. Das Gesetz zur Einberufung von Mitgliederversammlungen vom 27.03.2020 und die Verlängerung vom 28.10.2020 wurden neu gefasst, bzw. ergänzt. Der Bayerische Musikrat hat hierzu den aktuellen Stand veröffentlicht, welcher RA Richard Didyk zusammen-getragen hat.

CORONA und Einberufung von Mitgliederversammlungen und Vereinssitzungen
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19- Pandemie (BGBl. 2020 Teil I Nr. 67 Seiten 3332 f. ) (Stand 25.01.2021) Hier ein paar Auszüge davon:

㤠5 Vereine und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner
Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2a) Abweichend von § 36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die
Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation
für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. Hinweise für die Praxis:

Neu ist eine in § 5 Absatz (2a) der Anwendungsbestimmungen eingefügte Klarstellung
für die immer wieder diskutierten Fälle, wie nämlich in der Praxis verfahren werden kann, wenn einerseits Präsenzversammlungen aufgrund staatlicher Vorgaben nicht zulässig sind und andererseits Vereinen oder Mitgliedern der Rückgriff auf die Durchführung einer Online-Versammlung nicht möglich oder zumindest nicht zumutbar ist. Solche Gründe können für den Verein sein, dass er nicht über ausreichende Mittel verfügt, um eine virtuelle Versammlung „stemmen“ zu können, oder sich die Mitgliederstruktur für eine solche Online-Versammlung überhaupt nicht eignet; für Vereinsmitglieder kann die Unzumutbarkeit darin liegen, dass sie nicht bereit oder persönlich oder technisch nicht in der Lage sind, sich an einer virtuellen Versammlung zu beteiligen.

Sowohl für noch ausstehende ordentliche Mitgliederversammlungen aus 2020 als
auch für solche aus 2021 gilt nunmehr (vgl. aber unten Ziffer 6), dass eine Einberufungs-pflicht des Vorstands auch entgegen anders lautender Satzung jedenfalls solange nicht besteht, als eine Präsenzveranstaltung pandemiebedingt nicht gestattet ist und die Durchführung einer alternative Online-Versammlung weder dem Verein noch den Vereinsmitgliedern zumutbar ist. Versammlungen, auch solche aus 2020, können danach auf spätere Termine in 2021 verschoben werden.

M.E. wird der Vorstand sich allerdings bei seiner aktuellen Entscheidung, Mitglieder-versammlungen trotz solcher Zeitvorgaben (weiter) zu verschieben, an das neue Gesetz anlehnen und sich als Leitlinie darauf berufen können, dass eine Verschiebung bis zum
31.12.2021 gestattet ist
, solange die Durchführung einer Mitgliederversammlung im Wege
einer Präsenzveranstaltung wegen CORONA nicht zulässig und dem Verein oder den Mitgliedern als Online-Versammlung nicht zumutbar ist. RA Richard Didyk

Viele Grüße und bleibt gesund. Euer Vorstand Johann Neubing

Stand: 10.02.2021

Liebe Sangesfreundinnnen und Sangesfreunde,
leider läuft das neuen Jahr so, wie das vergangene Jahr geendet hat. Singen ist nicht möglich, nicht einmal das eingeschränkte Singen, das ja einige Chöre praktiziert hatten. Wir alle vermissen die wöchentlichen Singstunden, die Ehrenabende, die Konzerte, die Serenaden, die Jubiläen, die Sängerfeste, das gemütliche Beisammensein schmerzlich. Wahrscheinlich wird sich in den nächsten Wochen die Situation nicht ändern. Dies haben wir erst heute wieder von unseren Staatvertretern hören müssen. Die Gesundheit ist im Moment am wichtigsten und so sollten wir uns alle an die Corona – Maßnahmen halten. Nehmt das Impfangebot wahr, sobald es möglich ist. In der Krise darf man die Hoffnung nicht aufgeben. Man merkt es ja täglich, dass nicht nur wir Chor-sänger*innen unsere Kultur vermissen, sondern sehr viele Menschen Hunger nach Kultur haben. In diesem Sinne – schauen wir hoffnungsvoll und zuversichtlich in dieses Jahr. Viele Grüße und bleibt gesund. Euer Vorstand Johann Neubing

Trauermitteilungen

Wir trauern um unser ehemaliges förderndes Mitglied

Peter Heinz 12.01.2021

„Wenn ein Mensch stirbt, dann ist das so, als verschwände ein Schiff hinter dem Horizont.
Es ist immer noch da, wir sehen es nur nicht mehr.“ unbekannter Verfasser

Wir trauern um unser ehemaliges Sangesmitglied

Ilse Klösel 22.12.2020

„Der Lebensweg eines lieben Menschen ist beendet.
Unser Herz ist erfüllt von Schmerz, aber auch von Dankbarkeit,
weil wir einen Teil ihres blumenreichen Weges mit ihr gehen durften.“ unbekannter Verfasser

Wir trauern um unser ehemaliges Sangesmitglied

Johann „Hans“ Häslein 20.12.2020

„Die Erinnerung ist ein Fenster,
durch das wir Dich sehen können,
wann immer wir wollen.“